Honorarkosten


Gesetzliche Krankenversicherungen

Da wir über eine volle Kassenzulassung verfügen, werden die Kosten für Einzel- und Gruppentherapie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert von allen gesetzlichen Krankenkassen generell übernommen.

Private Krankenversicherungen/Behilfe

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfen und Heilfürsorgen die Psychotherapiekosten. Bitte erfragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wie viele Psychotherapiestunden Ihnen nach Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag erstattet werden. Bitte lassen Sie sich ggfs. die individuellen Antragsformulare zusenden.

Die Abrechnung der Honorarkosten bei privat Versicherten, die sich bei uns in Psychotherapie begeben, erfolgt grundsätzlich nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Beratungs- und Therapietermine kurzfristiger und flexibler vergeben werden, da keinen bürokratischen Aufwand notwendig wird.  Es findet keine Informationsweitergabe an Krankenkassen oder andere Versicherungen statt und es gibt daher auch keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse. D.h. Sie werden dort nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Dies wiederum kann Vorteile haben, wenn Sie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließen oder in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchten, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen.
Auch bei einer anstehenden Verbeamtung (Lehramt, Bundeswehr, Justiz, Polizei ud Kriminaldienst, etc.) kann es Vorteile haben, eine Psychotherapie selbst zu behazlen. Im Unterschied zu einer von der Kasse

erstatteten Psychotherapie findet keine Dokumentation mit Diagnosehinterlegung statt, auf die der Amtsartz bei einer Schweigepflichtentbindung Zugang haben könnte.

Die Abrechnung der Honorarkosten bei Selbstzahler, die bei uns in Psychotherapie begeben, erfolgt grundsätzlich nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ. Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.