Da wir über eine volle Kassenzulassung verfügen, werden die Kosten für Einzel- und Gruppentherapie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert von allen gesetzlichen Krankenkassen generell übernommen.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfen und Heilfürsorgen die Psychotherapiekosten. Bitte erfragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wie viele Psychotherapiestunden Ihnen nach Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag erstattet werden. Bitte lassen Sie sich ggfs. die individuellen Antragsformulare zusenden.
Die Abrechnung der Honorarkosten bei privat Versicherten, die sich bei uns in Psychotherapie begeben, erfolgt grundsätzlich nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ.
erstatteten Psychotherapie findet keine Dokumentation mit Diagnosehinterlegung statt, auf die der Amtsartz bei einer Schweigepflichtentbindung Zugang haben könnte.
Die Abrechnung der Honorarkosten bei Selbstzahler, die bei uns in Psychotherapie begeben, erfolgt grundsätzlich nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ. Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.